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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand März 2006)

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Maarten Donders IT-Lösungen.

1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von Maarten Donders IT-Lösungen bedürfen der Schriftform.

 

2. Angebot und Vertragsschluß

2.1 Angebote von Maarten Donders IT-Lösungen sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich.

2.2 Der Umfang der von Maarten Donders IT-Lösungen zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt.

2.3 Maarten Donders IT-Lösungen behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.

 

3. Installation, Schulung und Beratung

3.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch Maarten Donders IT-Lösungen als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.

3.2 Sofern Maarten Donders IT-Lösungen Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, daß die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von Maarten Donders IT-Lösungen angemessen. Maarten Donders IT-Lösungen kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Ansprüche von Maarten Donders IT-Lösungen aus § 643 BGB bleiben unberührt.

3.3 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

4. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang

4.1 Der Kunde Kaufmann ist verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile und andere Ware nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler Maarten Donders IT-Lösungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

4.2 Maarten Donders IT-Lösungen ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von geeigneten Dritten erbringen zu lassen.

4.3 Maarten Donders IT-Lösungen ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

4.4 Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben Eigentum von Maarten Donders IT-Lösungen.

 

5. Lieferfrist

5.1 Von Maarten Donders IT-Lösungen angegebene Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich. Für den Fall, daß der vereinbarte Liefertermin von Maarten Donders IT-Lösungen um mehr als 4 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, Maarten Donders IT-Lösungen eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen und im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

5.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

5.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von Maarten Donders IT-Lösungen nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluß sind.

5.4 Lieferbedingungen für das Ausland

5.4.1 Anfallende Überweisungskosten sind vom Kunden zu tragen.

5.4.2 Mehrwertsteuerfreie Rechnungen sind bei Bestellung anzuzeigen und erfordern die Angabe der Umsatzsteueridentnummer. Nachträgliche Änderungen der Rechnung sind kostenfrei nicht möglich.

 

6. Zahlung

6.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen ohne Abzug nach 14 Tagen netto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Maarten Donders IT-Lösungen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder Maarten Donders IT-Lösungen einen höheren Schaden nachweist.

6.2 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von Maarten Donders IT-Lösungen verrechnen. Soweit der Kunde Kaufmann ist, darf er Zurückbehaltungsrechte (§ 273 BGB) nur wegen von Maarten Donders IT-Lösungen anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden geltend machen.

6.3 Schuldet der Kunde Maarten Donders IT-Lösungen mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird - sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat - zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.

 

7. Gefahrübergang; Abnahme von Leistungen, Gewährleistung; Nachbesserung bei Dienstleistungen

7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

7.2 Von Maarten Donders IT-Lösungen auftragsgemäß installierte Produkte wird der Kunde unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte im wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er Maarten Donders IT-Lösungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei Maarten Donders IT-Lösungen ein, gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.

7.3 Dem Kunden ist bekannt, daß Software mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und wegen ihrer hohen Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann.

7.4 Soweit anderweitig keine speziellen Regelungen getroffen sind, leistet Maarten Donders IT-Lösungen bei Mängeln ihrer Software bzw. Dienstleistungen wie folgt Gewähr:

7.4.1 Maarten Donders IT-Lösungen gewährleistet, daß die Software der in der Anwenderdokumentation oder im Pflichtenheft enthaltenen Leistungsbeschreibung entspricht und auf geprüften und fehlerfreien Datenträgern ausgeliefert wird. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter detaillierter Darlegung der aufgetretenen Fehler zu melden.

7.4.2 Maarten Donders IT-Lösungen behält sich vor, Mängel nach Wahl durch Nachbesserung, Austausch mit fehlerfreier Ware oder durch Änderung der Leistung zu beseitigen. Falls Maarten Donders IT-Lösungen Mängelbeseitigung durch Änderung der Leistung vornimmt, wird Maarten Donders IT-Lösungen den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang nicht in für den Kunden wesentlichen Aspekten ändern. Der Kunde wird Maarten Donders IT-Lösungen bei der Beseitigung im erforderlichen Umfang unterstützen.

7.4.3 Der Kunde kann erst bei endgültigem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

7.4.4 Bei nur unerheblicher Minderung des Werts oder der Tauglichkeit der Leistung ist der Rücktritt ausgeschlossen.

7.5 Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an der Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch.

7.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

7.7 Bei schuldhafter Verletzung von Beratungs-, Schulungs- oder sonstigen Dienstleistungspflichten ist Maarten Donders IT-Lösungen zunächst zur kostenlosen Nachbesserung berechtigt, es sei denn, die Nachbesserung ist für den Kunden nicht zumutbar.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Maarten Donders IT-Lösungen behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von Maarten Donders IT-Lösungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.

8.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für Maarten Donders IT-Lösungen zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluß dieser Vereinbarung an Maarten Donders IT-Lösungen ab. Maarten Donders IT-Lösungen nimmt die Abtretung an.

 

9. Rechteeinräumung

Maarten Donders IT-Lösungen räumt dem Kunden ein zeitlich unbeschränktes nicht ausschließliches Recht ein, die erstellte Software zu nutzen.

 

10. Haftung

10.1 Maarten Donders IT-Lösungen haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10.2 Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten haftet Maarten Donders IT-Lösungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Höhe nach nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden.

10.3 Die Höchsthaftung für jegliche Schadensansprüche, die der Kunde oder eine andere Person im Auftrag des Kunden erheben, kann in keinem Fall den Kaufpreis, den der Kunde für die Software/Dienstleistung bezahlt hat überschreiten.

10.4 Maarten Donders IT-Lösungen haftet unter keinen Umständen für jegliche direkte, indirekte, zufällige, gleichzeitige, über den verursachten Schaden hinausgehende, mittelbare oder spezielle Schäden oder Verluste, einschließlich Nutzungsverlust, Gewinnverlust, Kunden- oder Ersparnisverlust, Verlust von Daten und Dateien oder vom Benutzer gespeicherten Programmen, die durch unsere Software entstehen.

10.5 Maarten Donders IT-Lösungen haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Vertragspflichten.

10.6 Maarten Donders IT-Lösungen haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung - hätte verhindern können.

10.7 Die Regelungen dieser Ziffer 12 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Maarten Donders IT-Lösungen.

10.8 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

11. Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Maarten Donders IT-Lösungen geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit Maarten Donders IT-Lösungen geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von Maarten Donders IT-Lösungen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.

 

12. Schlußbestimmungen

12.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

12.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).

12.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von Maarten Donders IT-Lösungen ist Aachen.

12.4 Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Aachen vereinbart.

 

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